Als anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45a SGB XI ermöglichen wir die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Zudem wird der Verwaltungsaufwand für Pflegebedürftige und deren Angehörige erheblich reduziert.
Unsere alltagsunterstützenden Leistungen entsprechen den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und umfassen für die nachfolgenden Dienstleistungen, folgende Kosten pro Stunde:
In einem unverbindlichen persönlichen Erstgespräch beraten wir umfassend und ausführlich über Finanzierungsmöglichkeiten. Nach sorgfältiger Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs folgt eine bedarfsgerechte Kostenplanung, die transparent zugänglich gemacht wird.
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